Nach Wiler Steuerfuss-Gau: Departement des Innern hat Verfahren eröffnet
Tagblatt, Alain Rutishauser
Nach dem Novum im Wiler Stadtparlament, an dem erstmals zwei Ratsreferenden gegeneinander ausgespielt wurden, hat der Wiler SVP-Präsident Andreas Hüssy Beschwerde eingereicht. Das kantonale Departement des Innern hat das Verfahren nun formell eröffnet.
Diese Zeitung betitelte es als Wiler Steuerfuss-Gau. Anfang Dezember kam es im Stadtparlament zu einem historischen Novum, nämlich, dass zwei Ratsreferenden gegeneinander ausgespielt werden. Wenige Tage später reichte der Wiler SVP-Präsident und Stadtparlamentarier Andreas Hüssy beim kantonalen Departement des Innern eine Beschwerde gegen das Vorgehen der Wiler Legislative ein. Zudem beantragte Hüssy aufschiebende Wirkung, damit bis zum Entscheid des Departements keine Abstimmungsunterlagen verschickt werden.
Das war passiert
Es war der Aufreger im Wiler Stadtparlament. Der Stadtrat beantragte, den Steuerfuss von 115 auf 121 Prozentpunkte zu erhöhen. Nach einem achtstündigen Parlaments-Epos fand der Antrag der GPK, den Steuerfuss nur auf 118 Prozentpunkte anzuheben, eine Mehrheit.
Die SVP zog erwartungsgemäss das Ratsreferendum, damit das Stimmvolk über den Steuerfuss entscheiden kann. Doch auch EVP-Parlamentarier Alexander Lyner nutzte ein Ratsreferendum mit dem Antrag, den Steuerfuss auf 121 Prozentpunkte anzuheben, wie vom Stadtrat beantragt. Zwei Ratsreferenden zur selben Sache – ein noch nie dagewesenes Szenario.
«Wir befinden uns rechtlich in einer dunkelgrauen Zone», sagte Stadtschreiberin Janine Rutz zu dieser Zeitung. Denn der Fall, der sich im Stadtparlament abspielte, ist in der Parlamentsordnung gar nicht festgehalten. Und schon gar nicht, dass die beiden Ratsreferenden gegeneinander ausgemehrt werden. Der EVP-Vorschlag holte gegenüber des SVP-Referendums die Mehrheit und hebelte das erste Ratsreferendum damit aus. Das Stimmvolk soll nun lediglich über den Vorschlag der GPK und jenem von EVP-Stadtparlamentarier Alexander Lyner entscheiden.
Ein Vorgehen, mit dem die SVP-Fraktion gar nicht einverstanden war. Schon im Stadtparlament kündigte Andreas Hüssy ein juristisches Nachspiel an. (alr)

Nun teilt Hüssy mit, dass das Departement des Innern das Verfahren formell eröffnet und einen Kostenvorschuss über 2000 Franken verlangt habe. Er gibt zudem an, dass der Vorschuss fristgerecht einbezahlt wird. «Ich halte an der Beschwerde fest und ziehe das Verfahren konsequent weiter», schreibt der SVP-Präsident.
2000 Franken werden von mehreren Personen gezahlt
Seit der Budgetdebatte habe er zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung erhalten. Viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hätten ihr Unverständnis über den Ablauf im Parlament zum Ausdruck gebracht und ihre Unterstützung ausgesprochen. Hüssy schreibt: «Dieser Rückhalt bestärkt mich darin, das Verfahren weiterzuführen.»
Laut Hüssy haben sich mehrere Personen bereit erklärt, sich an dem Kostenvorschuss über 2000 Franken zu beteiligen. Dies zeige, dass es bei der Beschwerde nicht um ein persönliches Anliegen, sondern um eine Frage des allgemeinen demokratischen Interesses gehe. Die Beschwerde richte sich auch nicht gegen politische Inhalte oder einzelne Zahlen, sondern gegen das vom Stadtrat gewählte Verfahren. Hüssy schreibt: «Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Regeln für Ratsreferenden eingehalten werden – unabhängig vom politischen Ergebnis.»
