SVP will mit Volksabstimmung das Wiler Bettelverbot retten – doch die Polizei darf sich schon heute nicht mehr daran halten

Wil: SVP kämpft für Bettelverbot, das Polizei nicht durchsetzen darf

Tagblatt, Michael Nittnaus

Das Stadtparlament entschied kürzlich, das absolute Bettelverbot in Wil zu lockern, weil es gegen Urteile des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verstösst. Daran dürfte auch das Referendum der SVP wenig ändern.

«Lassen wir nicht zu, dass bewährte Regeln leichtfertig geopfert werden und dadurch die Sicherheit in der Stadt gefährdet wird.» Es sind deutliche Worte, welche die Wiler SVP in ihrer Mitteilung wählt. Der Grund: Am 6. März entschied das Stadtparlament, das bisher geltende allgemeine Bettelverbot zu lockern. Der Entscheid fiel mit 29 zu 8 Stimmen sehr klar aus – einzig die SVP-Fraktion lehnte die Anpassung des kommunalen Polizeireglements ab.

Nun ergreift die Partei das Referendum. Bis zum 9. April muss sie mindestens 500 Unterschriften sammeln, damit es zu einer Volksabstimmung kommt. «Ein derart tiefgreifender Entscheid darf nicht über die Köpfe der Wilerinnen und Wiler hinweg gefällt werden. Die Bevölkerung muss das letzte Wort haben!», heisst es in der Mitteilung weiter.

Als mahnendes Beispiel, was die Lockerung eines strikten Bettelverbots bewirken kann, dient der SVP die Stadt St.Gallen. Dort wurde das Reglement per November 2024 angepasst. «Seit der Aufweichung des Bettelverbots hat sich dort die Zahl der Bettler mehr als verdreifacht», warnt die SVP. An der Wiler Parlamentssitzung vor eineinhalb Wochen nannte Parteipräsident Andreas Hüssy die Zahlen dazu: Von 22 Bettelnden im November/Dezember 2022 sei die Zahl in den letzten beiden Monaten des Jahres 2024 auf 70 gestiegen.

FDP appelliert an Wiler, nicht zu unterschreiben

Dass die SVP das Referendum ergreift, löst bei den anderen Parteien Kopfschütteln aus. Die FDP sah sich gar zu einer eigenen Medienmitteilung gedrängt. Darin wirft sie der SVP vor, den Wilerinnen und Wilern wie das Sandmännchen Sand in die Augen zu streuen und Märchen zu erzählen, denn: «Die Bevölkerung kann nicht über einzelne Menschenrechte entscheiden.»

Adrian Bachmann, FDP-Fraktionspräsident.
Adrian Bachmann, FDP-Fraktionspräsident.Bild: zvg

Der Hintergrund: Sowohl das Bundesgericht in Lausanne als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg haben in Leitentscheiden festgehalten, dass Betteln ein Menschenrecht ist und allgemeine Bettelverbote nicht erlaubt sind. Die FDP betont: «Niemand, wirklich niemand von der FDP ist der Meinung, dass Bettler im Wiler Stadtbild noch fehlen würden. Wir wissen alle, dass es beim Betteln auch Missbrauch gibt.» Doch Menschenrechte seien nicht verhandelbar. Und: «Wilerinnen und Wiler sollten sich gut überlegen, ob sie für das Manöver der SVP ihren Namen hergeben wollen.»

Auf Anfrage präzisiert FDP-Fraktionschef Adrian Bachmann: «Ein Referendum kann die Menschenrechte nicht aushebeln. Die Sicherheitsorgane sind an die Urteile aus Lausanne und Strassburg gebunden, egal, was im Wiler Reglement steht.» Mehr noch: Werde das widerrechtliche allgemeine Bettelverbot beibehalten, wachse für die Polizei die Unsicherheit, wie sie bei ihrer Arbeit auf der Strasse mit Bettelnden umgehen soll. Die SVP erreiche mit dem Referendum genau das Gegenteil von dem, was sie sich verspreche: weniger Sicherheit.

Im Zweifel gilt das höhere Recht

Florian Schneider, Sprecher Kantonspolizei SG.
Florian Schneider, Sprecher Kantonspolizei SG.Bild: Marius Eckert

Das bestätigt auch Florian Schneider. Der Sprecher der Kantonspolizei St.Gallen – sie ist im Auftrag der Stadt in Wil unterwegs – hält gegenüber dieser Zeitung fest: «Unseren Einsatzkräften hilft, je präziser etwas rechtlich formuliert ist. Das gibt nicht nur der Polizei, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern Rechtssicherheit.» Das neu angepasste Wiler Polizeireglement ersetzt die widerrechtliche Formulierung «Das Betteln ist in der Öffentlichkeit verboten» mit der rechtskonformen Definition, dass durch Betteln die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung nicht gestört werden dürfe.

Zudem nennt es konkrete Orte, wo Betteln verboten ist: Unter anderem im Wartebereich des öffentlichen Verkehrs; bei Geld- und Billettautomaten; im Umkreis von fünf Metern um Verkaufsstände oder Aussenrestaurants; auf Friedhöfen, Spielplätzen, Schulanlagen und in Unterführungen. Dazu kommt die explizite Erwähnung, dass es verboten ist, «andere Personen zum Betteln zu schicken».

Schneider hält fest: «Die Arbeitsweise der Kantonspolizei muss der geltenden Rechtssprechung entsprechen.» Daraus lässt sich mit Blick auf die Urteile des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofs folgern: Gibt es eine Diskrepanz, hält sich die Polizei im Zweifel an das höhere Recht. Sprich: Die Polizei darf das derzeit noch geltende Wiler Bettelverbot bereits jetzt nicht mehr absolut auslegen.

SVP weiss, dass Bettelverbot angepasst werden muss

Für Adrian Bachmann ist denn auch klar, dass das Unterfangen der SVP, das «alte» Bettelverbot zu retten, chancenlos ist: «Wir könnten uns viel sinnlosen Aufwand sparen, wenn das Referendum nicht zustande kommt.» Dies wäre auch im Sinne der Wiler Steuerzahler, so die FDP, würde doch eine einzige Klage gegen das Bettelverbot genügen, um teure Gerichtsverfahren anzustossen, die Wil sicher verlöre.

Das alles weiss auch SVP-Präsident Hüssy. Doch mit der Kritik konfrontiert, argumentiert er anders: «Die Wiler Polizei handelt ja bereits im Rahmen der Urteile aus Lausanne und Strassburg. Also kann man das Verbot genauso gut im Reglement belassen.» Der SVP gehe es um die Signalwirkung: «Ein klares Verbot ist für die Betteltouristen aus Rumänien eine grössere Hemmschwelle.»

Wobei: Hüssy anerkennt, dass der simple Verbotssatz wohl auch nach einem Volks-Ja zum Referendum nicht Bestand haben dürfte. «Dann wäre es die Aufgabe des Stadtrates, das Bettelverbot so restriktiv wie möglich zu formulieren – aber im Rahmen der Urteile des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofs.»

Präsident SVP Stadt Wil Stadtparlamentarier Mitglied Werk- und Energiekommission
Andreas

Andreas Hüssy