Wil: Beschwerde gegen Steuerfuss-Entscheid – Staatsrechtler übt Kritik
Tagblatt, Michael Nittnaus
Der Wiler SVP-Parteichef Andreas Hüssy hat eine Beschwerde beim Kanton eingereicht. Und auch Professor Stefan G. Schmid von der Uni St.Gallen kommt zum Schluss, dass das Volk über alle drei Steuerfüsse abstimmen können muss. Doch der Stadtrat lenkt vorerst nicht ein.
Im politischen Wil rauchen derzeit die Köpfe. Das Stadtparlament hat mit seiner denkwürdigen Budgetdebatte vergangene Woche für Erstaunen und Unverständnis, vor allem aber auch für Unsicherheit gesorgt. Schliesslich kam es noch nie vor, dass ein erfolgreiches Ratsreferendum zum Steuerfuss von einem zweiten Ratsreferendum attackiert und am Ende faktisch ausgelöscht wurde.
Doch genau das ist passiert, da Parlamentspräsidentin Meret Grob (Grüne Prowil) nach Rücksprache mit Stadtschreiberin Janine Rutz entschied, die beiden Ratsreferenden gegeneinander auszumehren und nur den obsiegenden Antrag zur Volksabstimmung zuzulassen.
Stadtrat will bereits Abstimmungstermin festsetzen
So können die Wilerinnen und Wiler voraussichtlich im Frühling nur darüber abstimmen, ob sie für 2026 – wie von der Parlamentsmehrheit beschlossen – einen Steuerfuss von 118 Prozent wollen oder aber einen von 121 Prozent. Denn letzteres setzten die Mitte/EVP- und die SP-Fraktion mit ihrem «Gegen-Ratsreferendum» durch. Den Wiler Steuerfuss bei 115 Prozent zu belassen, wie dies die SVP mit Unterstützung einiger Freisinniger im ersten erfolgreichen Ratsreferendum gefordert hatte, wird aller Voraussicht nach auf keinem Stimmzettel stehen.
Denn auf Anfrage sagt Michel Burtscher, Medienverantwortlicher der Stadt: «Der Stadtrat wird an seiner Sitzung kommende Woche über den Abstimmungstermin entscheiden. Danach wird die Abstimmungsbroschüre vorbereitet, die vom Stadtrat genehmigt werden muss. Der Entscheid des Stadtparlamentes wird dabei die Grundlage der Abstimmungsfrage bilden.» Burtscher fügt zwar an, dass intern weiter rechtliche Abklärungen laufen, die das Prozedere beeinflussen können. Aber er weist auch auf den Zeitdruck hin, mit der Volksabstimmung nicht zu lange warten zu können, da Wil einen rechtskräftigen Steuerfuss 2026 braucht.
Beschwerde könnte aufschiebende Wirkung haben

Zieht der Stadtrat die Planung der Abstimmung so durch, könnte das Ganze vor Gericht enden. Am Dienstagmorgen teilte Andreas Hüssy, Präsident der Wiler SVP, mit, dass er am Montag beim St.Galler Departements des Innern eine Beschwerde gegen das Vorgehen des Wiler Stadtparlaments eingereicht habe. Er sieht die Minderheitenrechte im Parlament faktisch ausgehöhlt, wenn ein zweites Ratsreferendum eingeschoben werden kann, bevor das erste wirkt und dieses damit «verwässert, neutralisiert oder gar ausgehebelt» wird.
Zudem hat Hüssy aufschiebende Wirkung beantragt, damit bis zum Entscheid der kantonalen Behörde keine Abstimmungsunterlagen vorbereitet oder verschickt werden. Zur Beschwerde möchte sich die Stadt noch nicht äussern. Sie hält laut Burtscher an ihrem Plan fest, bis der Kanton entschieden hat.
HSG-Professor: «Beide Ratsreferenden müssen vors Volk»

Dass es in Wil zu einer Beschwerde kommt, überrascht Stefan G. Schmid nicht. Der Professor ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Verfassungsrecht an der Universität St.Gallen (HSG). Auf Anfrage dieser Zeitung hat er sich den Fall angeschaut – und kommt zu einem klaren Schluss: «Es geht nicht an, das Rats- oder Parlamentarierreferendum als Minderheitenrecht durch einen Mehrheitsbeschluss des Parlaments zu beschränken.» Doch genau dies sei in Wil geschehen, indem die beiden Ratsreferenden in einer Abstimmung einander gegenübergestellt wurden.
Schmid meint deshalb: «Sowohl die Hauptvorlage des Parlaments für einen Steuerfuss von 118 Prozent als auch beide Vorschläge von 115 und 121 Prozent, die mit Ratsreferenden erfolgten, sind der Volksabstimmung zu unterbreiten.» Andernfalls würde ein rechtlich gültig zustande gekommener Steuerfussvorschlag den Stimmberechtigten vorenthalten.
Schmid stützt seine Einschätzung auf die Annahme, dass nach Artikel 14 der Gemeindeordnung Wils sowohl beim Ratsreferendum als auch beim fakultativen Volksreferendum zwingend ein bestimmter Steuerfuss vorgeschlagen werden muss. Deshalb komme dieser Form des Referendums Initiativcharakter zu. Damit ist für den Rechtsprofessor auch klar, dass diese Rechte nicht zahlenmässig beschränkt werden dürfen: «Werden zwei Ratsreferenden zum Steuerfuss zugelassen, so müssen auch beide vors Volk gebracht werden.»
Dreifachabstimmung wäre auch in Wil möglich
Dass dieser Vorgang weder in den kantonalen Gesetzen noch in der Wiler Gemeindeordnung oder dem Geschäftsreglement des Stadtparlaments explizit erwähnt wird, sei dabei kein Problem, da sich das korrekte Vorgehen aus dem Wesen des Ratsreferendums ergibt.
Für Schmid ist nicht zwingend, dass die Rechtsgrundlagen in Wil nun angepasst werden müssen. Er widerspricht der Auslegung der Stadt, wonach in Wil keine Volksabstimmungen mit drei Steuerfuss-Varianten möglich seien, da die Gemeindeordnung keine Eventualanträge vorsieht. «Ein Eventualantrag ist ein parlamentarischer Mehrheitsantrag und nicht wie das Ratsreferendum das Oppositionsinstrument einer Minderheit.»
Doch wie könnte eine Volksabstimmung aussehen, die allem gerecht wird? Hier verhehlt Schmid nicht, dass es «zwangsläufig zu einer komplizierten und unübersichtlichen Mehrfachabstimmung führt». Möglich sei es aber allemal – und auch nicht ohne Vorbild: Im Kanton Zürich kam es 2011 zu einer Dreifachabstimmung über das Steuergesetz, bei der sich die drei Vorlagen gegenseitig ausschlossen. Analog dazu schlägt Schmid für Wil vor, dass der Stimmbürgerschaft drei Hauptfragen (die drei Steuerfüsse) und drei Stichfragen (jeweils zwei Steuerfüsse gegenüberstellen) unterbreitet werden müssten. So könnten die Stimmberechtigten ihre Präferenz unverfälscht und eindeutig zum Ausdruck bringen.
Stadtrat bremst fakultatives Referendum aus
Dieses Verfahren könne laut Schmid auch angewendet werden, sollte ein weiteres fakultatives Referendum via Sammlung von 500 Unterschriften zugelassen werden, das noch einen vierten Steuerfuss vorschlägt. Die Referendumsfrist zum Budget 2026 läuft bis zum 8. Januar. Allerdings fällt in der entsprechenden Gemeindepublikation auf, dass der Steuerfuss 2026 nicht aufgelistet ist. Dazu sagt Michel Burtscher: «Weil bereits das Parlament das Referendum gegen den Steuerfuss ergriffen hat und es somit zu einer obligatorischen Volksabstimmung kommt, ist ein weiteres fakultatives Referendum durch das Stimmvolk nicht möglich.»
Stefan G. Schmid gibt aber zu bedenken, dass einem fakultativen Referendum zum Steuerfuss wie schon erwähnt Initiativcharakter zukomme, da ein konkreter Vorschlag gemacht werden müsse. Dies bringe es mit sich, dass mehrere Referenden möglich sein sollten. Schmid anerkennt aber, dass die Rechtslage hier komplex ist und auch die Lesart der Stadt möglich sein könnte. Ob es fragwürdig ist, das Volk so der Möglichkeit zu berauben, sich selbst in dieser Frage einzubringen, möchte er lieber nicht kommentieren.
Bleibt der Stadtrat trotz allem dabei, nur über zwei der drei Steuerfüsse abstimmen zu lassen, so ist für Schmid aber klar: «Dann muss Wil wohl mit weiteren Abstimmungsbeschwerden rechnen.»
